TVöD Krankengeldzuschuss angestellt bei Stadt als Erzieherin
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es richtig, dass im Falle der Beschäftigung im öffentlichen Dienst als Erzieherin (TVöD) bei der Notwendigkeit des Bezugs von Krankengeld, der Arbeitgeber regelhaft einen Krankengeldzuschuss leistet? Oder muss man das als Arbeitnehmer abklären?

Vielen Dank im Voraus 
Susanne
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#2

Das erfolgt grundsätzlich automatisch. Wenn nicht muss man seine Ansprüche binnen 6 Monate geltend machen. Allerdings muss man da (außer für bestimmte Altfälle aus BAT-Zeiten) nicht mit relevanten Zahlungen rechnen. Er kann auch bei 0 € oder wenigen Euro liegen.
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