Hallo,
wie ist die Vergütung bei 25 Wochenstunden gemäß des öffentlichen Dienstes für pharmazeutisch technische Assistenten?
Ich bin mir nicht sicher, welche Entgeltgruppe gilt. Wahrscheinlich gibt es auch bei PTA unterschiedliche Entgeltgruppen zwischen 5 und 9a, abhängig von den übertragenen Aufgaben.
Ferner gibt es 6 Stufen.
Wenn man Entgeltgruppe 6 TVöD und Stufe 1 (Berufsanfänger) annimmt, dann beträgt das Gehalt:
2.683 € : 39 Stunden x 25 Stunden = 1.720 € brutto / Monat
Im TV-L gibt es für PTA spezielle Tätigkeitsmerkmale:
10.13 Pharmazeutisch-technische Assistenten
Vorbemerkung
Pharmazeutisch-technische Assistenten an Universitätskliniken erhalten eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IIa.
Entgeltgruppe 9b
1. Pharmazeutisch-technische Assistenten mit entsprechender Tätigkeit,
denen mindestens zwei pharmazeutisch-technische Assistenten oder pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 6 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
2. Pharmazeutisch-technische Assistenten mit entsprechender Tätigkeit, die als
Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders
hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.
Entgeltgruppe 8
Pharmazeutisch-technische Assistenten mit entsprechender Tätigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfüllen.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 4)
Entgeltgruppe 6
Pharmazeutisch-technische Assistenten mit entsprechender Tätigkeit.
Protokollerklärungen:
Nr. 1 Den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten stehen Drogisten gleich.
Nr. 2 Im Sinne der Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung ist
vergleichbar die Entgeltgruppe 6 der Besoldungsgruppe A 7.
Nr. 3 Der Umfang der schwierigen Aufgaben bzw. der Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.
Nr. 4 Schwierige Aufgaben sind z. B.:
In der chemisch-physikalischen Analyse: gravimetrische, titrimetrische und fotometrische Bestimmungen einschl. Komplexometrie, Leitfähigkeitsmessungen und chromatografische Analysen.
In der Pflanzenanalyse: Anfertigung mikroskopischer Schnitte. Schwierige Identitäts- und Reinheitsprüfungen nach dem Deutschen Arzneibuch (Chemikalien, Drogen).
Herstellung und Kontrolle steriler Lösungen der verschiedensten Zusammensetzungen in größerem Umfang unter Verwendung moderner Apparaturen.
Herstellung von sonstigen Arzneimitteln in größerem Umfang unter Verwendung moderner in der Galenik gebräuchlicher Apparaturen (Suppositorien, Salben, Pulvergemische, Ampullen, Tabletten u. a.).
Herstellung von Arzneizubereitungen nach Rezept oder Einzelvorschrift.