TVöD Einstufung Köchin Kindergarten
#1

Ich bin seit 3 Jahren für das Essen im Kindergarten zuständig.
Anzahl der Essen für 3 Gruppen circa. 50 Kinder, Erstellung eines Menüs in 14 - tägigem Rhythmus:
  • Einkaufsliste erstellen und Bestellung aufgeben beim Großhandel, 
  • Kontrolle der Lieferung auf Beschädigung, Ablaufdatum etc.
  • Tägliche Kontrolle der Kühlschränke, Lagerkühlung mit schriftliche Nachweis,
  • Funktionkontrolle der Gerätschaften und tägliche Reinigung,
  • Essenzubereitung unter den geltenden Hygienevorschriften, 
  • Mengenverbrauch täglich kontrollieren und ggf. Nachbestellung in Auftrag geben.
  • Rechnung und Lieferscheine mit der Kindergartenleitung kontrollieren.
Ich bin in TVöD Entgeldgruppe 1 Stufe 3.
Mein Antrag auf Höhergruppierung in TVöD 2 ist abgelehnt worden.
Ich finde das ungerecht. Ich bin keine gelernte Köchin, habe mir über die Jahre alles angeeignet
Ich wollte mal fragen ob die Endgeldgruppe berechtigt ist.
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#2

Findet der TVöD umfassend Anwendung? D.h. es ist nicht nur eine Bezahlung in Höhe von E1 Stufe 3 vereinbart? Bzw. was steht zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?

E1 als Eingruppierung dürfte unzutreffend sein.
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#3

Und vor allem: Was steht hinsichtlich der auszuübenden Tätigkeit im Arbeitsvertrag?
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