TVöD Arbeitszeitverringerung auf 39 Stunden
#1

Ist durch die festgelegte TVöD Verringerung der Arbeitszeit ab 1.1.23 auf 39 Stunden eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages notwendig?
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#2

Nein. Aber bei bestimmten Teilzeitverträgen kann es sein, dass beide Vertragsparteien eine Anpassung vornehmen um ein bestimmtes Ergebnis hinsichtlich der Arbeitszeit/Bezahlung zu erreichen.
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