15.04.2019, 15:27
Hallo zusammen,
nach einer Höhergruppierung aus 9a zu 9b gem. § 29b erhalte ich rückwirkend seit 1.1.2017 einen Garantiebetrag.
In der Version den TVÖD-VKA, die bis 28.2.2017 galt, war die Teilnahme der Garantiebeträge an den Entgelterhöhungen noch vereinbart.
In der Version ab 1.3.2017 fällt dieser Vermerk weg. (Sonderregelungen nur noch für Sozial- und Erziehungsdienst ausgenommen).
Das bedeutet, dass der Garantiebetrag nicht prozentual mit den Entgelterhöhungen steigt und somit faktisch auf max 94,39€ ab EG 8 eingefroren ist.
Aktuell verweist der Arbeitgeber auf eine Empfehlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen.
Hat jmd. den Wortlaut dieser Empfehlung vorliegen? Und gibt es ggf. in anderen Bundesländern eine andere Regelung?
Ich habe das Entfallen des Passus darauf geschoben, dass ab dem 1.3.17 ohnehin nur stufengleich höhergruppiert wird und somit der Garantiebetrag für diese Stellen ohnehin nicht mehr zum tragen kommt.
Danke im Voraus
nach einer Höhergruppierung aus 9a zu 9b gem. § 29b erhalte ich rückwirkend seit 1.1.2017 einen Garantiebetrag.
In der Version den TVÖD-VKA, die bis 28.2.2017 galt, war die Teilnahme der Garantiebeträge an den Entgelterhöhungen noch vereinbart.
In der Version ab 1.3.2017 fällt dieser Vermerk weg. (Sonderregelungen nur noch für Sozial- und Erziehungsdienst ausgenommen).
Das bedeutet, dass der Garantiebetrag nicht prozentual mit den Entgelterhöhungen steigt und somit faktisch auf max 94,39€ ab EG 8 eingefroren ist.
Aktuell verweist der Arbeitgeber auf eine Empfehlung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen.
Hat jmd. den Wortlaut dieser Empfehlung vorliegen? Und gibt es ggf. in anderen Bundesländern eine andere Regelung?
Ich habe das Entfallen des Passus darauf geschoben, dass ab dem 1.3.17 ohnehin nur stufengleich höhergruppiert wird und somit der Garantiebetrag für diese Stellen ohnehin nicht mehr zum tragen kommt.
Danke im Voraus