TVÖD VKA EG 8 Stufe 6 neuer AG EG 6 Stufe 6
#1

Aufgrund eines privaten Wohnortwechsels von BW nach NDS habe ich mit meinem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag in EG 6 Stufe 6 abgeschlossen.

Wechsel TVÖD VKA nach TVÖD-V

1. Frage: Hätte der Arbeitgeber mich weiter in EG  8 Stufe 6 beschäftigen müssen?  (Gleiche Tätigkeit) oder konnte er mich                           auf EG 6 Stufe 6 herunter setzen. (Sonst hätte er mir den Vertrag nicht gegeben / habe ich erst mal in Kauf                           genommen)

2. Frage: Hatte das Glück dass ich auf 9a Stufe 3 höher gestuft wurde von früher EG 8 Stufe 6 hätte ich aber Anspruch auf EG               9a Stufe 4/5
Zitieren
#2

1. Anspruch auf E8 besteht nur wenn die übertragende Tätigkeit mit E8 zu bewerten ist. Nur weil sie ähnlich wie die frühere war muss dies nicht der Fall sein. Anspruch auf Stufe 6 besteht tariflich nicht. Da wäre Stufe 3 (bie vorliegen einschlägiger Berufserfahrung von mindestens drei Jahren) verpflichtend und alles weitere Verhandlungssache.
Beide Tarifverträge sind TVöD im Bereich Verwaltung VKA?
2. Was ist die Frage? War es eine Höhergruppierung wegen der neuen Entgeltordnung. Welche Stufe war es zum 1.1. 2017?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Beibehaltung der Stufe
- Stufe 6 was kommt danach
- Neuer Arbeitgeber, niedrigere Stufe?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers