TVÖD Bereich VKA
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite als unbefristeter Minijobber (im kaufm. Bereich) in einer Firma, die dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes - Bereich VKA - angelehnt ist.
Meine Kollegen, die in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, haben beispielsweise einen Urlaubsanspruch von 6 Wochen. Mir wird als Minijobber nur 4 Wochen gewährt und ich wurde nicht in eine Gehaltsgruppe eingruppiert. Mein AG ist der Ansicht, dass der Tarifvertrag bei mir als Minijobber keine Anwendung findet. Ist das korrekt?

In meinem Arbeitsvertrag steht: In der monatlichen Bruttovergütung (450 €, wöchentl. AZ: 10 Stunden) ist ein Anteil von 1/12 als monatliche anteilige Sonderzahlung enthalten. Damit sind die Ansprüche auf Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder sonstige Gratifikationen abgegolten.
Wie kann ich ausrechnen, ob mein Verdienst dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht, der ja zum 01.01.22 gestiegen ist?

Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und alles Gute für das Jahr 2022
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#2

Wenn im Arbeitsvertrag die Anwendung des Tarifvertrags nicht vereinbart wurde (und keine beidseitige Tarifbindung vorliegt (Gewerkschaftsmitglied und Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband)) ist dies erstmal korrekt.
Wenn nur in Anlehnung an den TVöD bezahlt wird ist eine Tarifbindung des Arbeitgebers unwahrscheinlich.
Die Nicht-Anwendung des Tarifvertrags für eine Gruppe von Teilzeitbeschäftigten kann eine unzulässige Diskriminierung sein. Da kommt es aber auf die Details an und der Anspruch ist recht schwer durchzusetzen.

Man muss für jeden Monat prüfen ob der Mindestlohn eingehalten wird. D.h. Stunden im Monat und Gehalt. (Soweit ein Arbeitszeitkonto mit längeren Ausgleichszeiträumen besteht sind ggf. diese Zeiträume zu berücksichtigen. Derzeitig wären ab 46h (genauer 46 h und knapp 50min) im Monat wohl Mindestlohn nicht eingehalten.
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