TVÖD §14
#1

Hallo, ich bin Sozialassistentin in SuE 4 TVöD und vertrete seit mehr als 3 Monaten eine Kollegin Erzieherin in S8a und habe nach einer Zulage gefragt. Diese wurde abgelehnt weil ich als Sozialassistentin in S4 die Aufgaben einer Erzieherin übernehme, bleibt die Eingruppierung in S4 und ich erhalte deshalb keine Zulage. Meine Kollegin fällt auch länger aus und ich kann nicht akzeptieren, dass ich keine Zulage erhalten soll.
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#2

Wenn keine Ausbildung als Erzieherin vorliegt und auch keine Anerkennung als sonstige Beschäftigte, dann würdest du bei Übertragung der Tätigkeiten als Erzieherin in S4 eingruppiert werden. Damit kein Anspruch auf eine Zulage.

" ich kann nicht akzeptieren, dass ich keine Zulage erhalten soll."
Dann müsstest du schnell die Ausbildung als Erzieherin absolvieren. Dann hättest du Anspruch auf die Zulage.
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