TOP "Verschiedenes"
#1

Hallo zusammen,

gibt es irgendeine Rechtsgrundlage/-sprechung zum Thema?

Im Detail geht es mir darum, ob unter o.g. TOP Beschlüsse gefasst werden dürfen und auch darum ob auch aus "nicht"-Beschlüssen der/die Vorsitzende entsprechend das Recht hat Schreiben im Namen des PR mit Vorschlägen an die Personalabteilung auszuformulieren, ohne dies vorher mit dem gesamten PR abzustimmen?!

z.B. Auszug aus einer ausgedachten Niederschrift unter verschiedenes welcher lauten könnte:

TOP 12.4 Hygieneboard

Es wird darüber diskutiert, ob ein Hygieneboard im Eingangsbereich aufgehängt werden soll. Hier gehen die Meinungen der Personalratsmitglieder etwas auseinander, im allgemeinen würde man eine Anbringung jedoch als sinnvoll erachten.

... also ohne Beschlussfassung...

Resultat hieraus war ein Schreiben an die Personalabteilung mit einem Vorschlag solch ein Board aufzuhängen durch die Vorsitzende. Bei der nächsten Sitzung gab es dann empören seitens eines Mitglieds über dieses Schreiben, da man hier nicht abgestimmt hatte und erst im Nachgang von dem Schreiben in der Sitzung erfuhr, welches nur den Vorsitzenden bekannt war welche dies gemeinsam unterschrieben hatten.

Was meint Ihr dazu?

LG
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#2

014 014 ,
die/der Vorsitzende lädt rechtzeitig unter Angabe der TOPs zur Personalratssitzung ein.
Rechtzeitig ist hierbei wohl ein unbestimmter Rechtsbegriff. Gem. Dozent einer Fachtagung bedeutet dies, dass die Einladung mit den Tagesordnungen so rechtzeitig erfolgen muss, dass sich jedes PR-Mitglied ausreichend auf die TOPs vorbereiten kann. Hierbei wurde von einem Zeitraum von 10 Tagen mindestens aber 1 Woche gesprochen. Festgelegt ist das aber wohl nirgends.
Die VwGer sehen aber TOPs, die am Tag der Sitzung vorgelegt werden, als nicht rechtzeitig an P033 . Aber auch hier gibt es ja die Möglichkeit, einstimmige Entscheidungen dafür zu treffen. D020
Die/der PR-Vorsitzende hat es wohl sehr gut gemeint Icon_rolleyes und wollte das Ergebnis Eurer Diskussion gleich umsetzen Icon_biggrin . Das Problem könnte hier nur sein, dass vielleicht die Mehrheit des Gremiums ein solches Schreiben gar nicht wollte. Icon_eek
Die/der PR-Vorsitzende darf eigentlich nur selbständig nach außen auftreten, wenn es sich um ein Verfahren der laufenden Verwaltung handelt. Sofern es sich um ein Verfahren handelt, das einen Beschluss des Gremiums benötigt , muss sie/er dieses zuerst abwarten/durchführen.
Ihr solltet die Grundsätze vielleicht einmal im Gremium diskutieren, auch wenn die/der PR-Vorsitzende den Sachverhalt vielleicht ein wenig anders sieht. Icon_evil
Viel Erfolg und bleibt bei einer guten Zusammenarbeit! Das ist leider nicht immer so! 
LG
delme1
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