Tövd 3 und 4
#1

Guten Tag, 
Ich bin bei einer Gemeinde angestellt und bekomme Lohngruppe 3, da ich ungelernt bin.
Dort arbeite ich als Hausmeister und betreue das Rathaus, Jugendzentrum, Sozialstation, Bücherei und ein denkmalgeschütztes Gebäude.

Ich habe gefragt, ob ich nicht die Lohngruppe 4 haben kann, darauf wurde mir gesagt dass man ausgelernt haben muss oder schwierige Tätigkeiten machen muss. Was sind denn diese schwierigen Tätigkeiten, die man in 4 macht und bei 3 anscheinend nicht machen muss?

Liebe Grüße
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#2

Es gibt keine Lohngruppen mehr im öD.
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#3

Es kommt auch auf das Bundesland an. In Bayern sind z. B. Hausmeister ohne einschlägige Berufsausbildung in EG 4 eingruppiert.
Wie es in anderen landesbezirklichen Tarifverträgen geregelt ist weis ich nicht.
Ansonsten sagt ja die Entgeltordnung zu schwierigen Tätigkeiten:
Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.

Bei EG 3 wäre eine eingehende Einarbeitung erforderlich. Eingehende Einarbeitung heißt, es ist eine Einarbeitungszeit von 6 Wochen erforderlich.
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