Tätigkeitsnachweis
#1

Hallo zusammen! Schön, dass ich Euch gefunden habe!!
Hab da gleich mal eine Frage: Mein Mann ist Handwerker, also "Arbeiter", im ÖD (Staatstheater), schon seit 20 Jahren. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen ihm und dem Bundesland.
Nun fällt irgendwelchen neuen ltd. Angestellten ein, seine Tätigkeit zu kontrollieren. Er und 2 seiner Kollegen (d.h.: 3 von ca. 500 MA's) sollen also einen Tätigkeitsnachweis führen. Ohne Begründung, ohne Rücksprache mit dem Personalrat, noch Genehmigung durch selbigen, und das ganze "ab sofort"! Alles nur mündlich...
Kann mir jemand sagen, welche Rechte und Pflichten dahingehend Arbeitgeber UND Arbeitnehmer haben?
Vielen Dank schonmal für Eure/Ihre Antworten!!
Beste Grüße, U.D.
P.S.: MA = Mitarbeiter
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#2

§75 u. 87(1) BetrVG
bin auf derselben Suche, habe das bisher gefunden.
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