Tätigkeit E12 - aber keine Stelle
#1

Hallo,
ich habe vor einem Jahre eine leitende Tätigkeit übertragen bekommen und war bis dahin in E10. Nun (nach einem Jahr) wurde auf meine Bitte hin eine neue Feststellung der Entgeltgruppe durchgeführt und man kam zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit eigentlich in E12 eingruppiert sein müsste. Mir wurde aber auch gesagt, dass es keine Stelle in E12 gibt und auch keine Aussicht besteht eine zu bekommen.
Ich habe nun quasi die Wahl den Mund zu halten und diese Tätigkeit weiter zu machen oder, wenn ich aufbegehre, dann würde mir die Tätigkeit weggenommen werden und einem Beamten übertragen.

Was würdet Ihr hier für Möglichkeiten sehen?
Endlich schafft man es mal nach oben und dann soll einem die Tätigkeit weggenommen werden nur weil keine Stelle dafür da ist (zuvor hat es auch ein Beamter in A12 gemacht).

Wäre die Zulage (in wiederkehrenden Intervallen) eine Möglichkeit?

Grüße

Mike
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#2

Sind denn die Tätigkeiten wirksam und dauerhaft übertragen wurden? Dann bist du bei vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in der E12 eingruppiert. Auf das vorhanden sein der Haushaltsstelle kommt es nicht an.

Wenn die Aufgaben nicht übertragen sind muss man halt schauen. Wenn es Gründe für eine vorrübergehende Übertragung gibt, dann wäre eine Zulage möglich.
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#3

Ja, die Tätigkeiten sind mir dauerhaft übertragen worden - mit Unterschriftsberechtigung und Weisungsbefugnis gegenüber (meinen) Mitarbeitern. Auch auf Visitenkarten (die ich dienstlich erhalten habe) und Signaturen darf und soll ich diese Leitungsfunktion erwähnen.
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#4

Wenn die übertragenen Tätigkeiten nach E12 zu bewerten sind besteht Anspruch auf die entsprechende Bezahlung. Wichtig ist ob es unstrittig ist, dass alle Aufgaben die Grundlage der Bewertung waren mit den dort angegebenen Zeitanteilen übertragen sind. Führung auf Probe ist auch nicht gegeben? Dies könnte der Arbeitgeber ggf.bestreiten.
Tariflich besteht ggf. Anspruch auf die E12. Aber man hätte dir haushaltsrechtlich die Aufgaben nicht übertragen dürfen. Daneben hat man Mitbestimmungsrechte des PR nicht eingehalten. Das ist für die verantwortlichen Personen ein Problem.
Ob man den Konflikt will muss man halt sehen. Auch was man ggf. Beweisen kann.
Steht eine Verbeamtung im Raum?
Man kann entweder das Gespräch suchen oder halt die Rechte durchsetzen. Um diie Rechte durchzusetzen ist schriftlich die Bezahlung nach E12 einzufordern (ggf. 6 Monate rückwirkend). Dabei ist zu beachten, dass die Höhergruppierung am Tag der dauerhaften Übertragung der Aufgaben nach E12 erfolgt ist. Die Stufe ist entsprechend neu zu berechnen. Wenn sich daraus eine andere Stufe ergibt ist dies bei der schriftlichen Forderung zu beachten.
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#5

Nun wurde mir nochmals mitgeteilt, dass keine Stelle in E12 vorhanden ist. Entweder ich mache dies in meiner niedrigeren Entgeltgruppe oder mir wird diese Tätigkeit wieder weggenommen.
Kann man mir nach nunmehr über einem Jahr die Tätigkeit einfach so wieder wegnehmen oder habe ich da dann doch ein Anrecht darauf? Das wäre ja sonst nicht fair. Man hat es dort hingeschafft und die Arbeiten zur vollsten Zufriedenheit und ohne Fehler ausgeführt und dann soll man es wieder verlieren.
Gibt es da keinen Möglichkeit oder eine Trick wie man das hinbekommen könnte? Oder habe ich rechtlich auch eine Möglichkeit es dauerhaft zu bekommen (erzwingen)? Danke
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#6

Im Kern ist alles geschrieben. Wenn man dir die Tätigkeit wirksam dauerhaft übertragen hat kann man dir Aufgaben einer niedrigeren Entgeltgruppe nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung übertragen. In Einzelfällen mag eine Anfechtung wegen Irrtum in betracht kommen. Aber das ist m.E. theoretisch.

Du kannst die Bezahlung nach E12 unten den genannten Voraussetzungen durchsetzen. Durch schriftliche Forderung und später ggf. durch Klage.

Die Personen die dir die Aufgaben übertragen haben sind ggf. gegenüber dem Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Daneben kommen arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen in betracht.

Daneben ist eine Stelle E12 oder höher (ggf. auch entsprechende Beamtenstellen) die frei ist oder wird haushaltsrechtlich für dich zu verwenden und kann nicht andersweitig besetzt werden. (Zumindest bis man die nötige Stellenhebung deiner Stelle vorgenommen hat. Ggf. unter Einsparung an anderer Stelle (z.B. eine E11 und eine weitere Stelle.)
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