Stundenreduzierung
#1

Guten Tag, 

ich habe letzten Jahr eine Stundereduzierung meiner Stelle von 65% auf 50% der vollen Arbeitszeit beantragt. Diese Stundenreduzierung läuft am 31.03.22 aus. Nach wie vor stellt mich die Pandemie aber vor erheblich Betreuungsprobleme meiner 3 Kinder, so dass ich die Reduzierung gerne erneut beantragen möchte. Leider wusste ich nicht, dass eine erneute Antragstellung auf Stundenreduzierung frühestens nach Ablauf der letzten Stundenreduzierung erfolgen darf. Kann der Arbeitgeber sie mir der Arbeitgeber (Uni) dennoch gewähren? Wie kann ich dabei am besten vorgehen? 

Mit freundlichen Grüßen
M
Zitieren
#2

Einvernehmlich geht es immer. Der TV-L sieht auch keine solche Voraussetzung vor. Auf welcher Rechtsbasis wurde der derzeitige Teilzeitvertrag vereinbart?

Sinnvoll ist meist das Gespräch zu suchen.
Zitieren
#3

Beantragen kann man als Arbeitnehmer nichts, es handelt sich mit dem Arbeitgeber um ein gleichrangiges Vertragverhältnis. Man kann jederzeit Stundenreduzierung oder Erhöhung vereinbaren. Dafür gibt es keine Fristen oder ähnliches.
Zitieren
#4

(26.01.2022, 09:41)Gast schrieb:  Beantragen kann man als Arbeitnehmer nichts, es handelt sich mit dem Arbeitgeber um ein gleichrangiges Vertragverhältnis. Man kann jederzeit Stundenreduzierung oder Erhöhung vereinbaren. Dafür gibt es keine Fristen oder ähnliches.

Im Bereich Teilzeit kann man durchaus einen solchen Antrag stellen. Siehe § 11 TV-L. Also solches schon auf den Sachverhalt schauen bevor man solche Aussagen trifft. Es gibt auch andere Dinge die man beantragen kann.

Je nach Rechtsbasis, die man für sein Teilzeitbegehren heranzieht, gibt es auch Fristen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers