Stundenlohn TV-V vom 01.06.2025/31.05.2026
Der Stundenlohn berechnet sich nach § 6 TV-V wie folgt:
Zur Ermittlung des Stundenentgelts ist das Entgelt (Absatz 1) durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1) zu teilen.