Stufensprünge
#1

Hallo, wie interpretiere ich den Punkt die Stufensprünge betreffend. Es heißt, dass der Mitarbeiter entsprechend seiner Betriebszugehörigkeit alle fünf Jahre springt. Wenn der Mitarbeiter schon in einer höheren Stufe eingruppiert ist, besteht dann eine Wartezeit bis die entsprechende Betriebszugehörigkeit erreicht ist oder springt er nach fünf Jahren in die nächste Stufe?
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#2

Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit (§ 4) nach folgenden Zeiten:
Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1,
Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5

Die Zeit gilt immer ab Eintritt in die Stufe.
Wird z.B. in Stufe 4 eingestellt, erhält der MA nach 4 Jahren die Stufe 5.
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