Wie ist eine Stufenlaufzeitverkürzung (TV L) möglich ?
Der Arbeitsgeber muss sich entscheiden, dieses Instrument in der Dienststelle einzusetzen. Er muss eine Beurteilung der Vergleichsgruppe vornehmen. Es muss eine entsprechende Leistung erheblich über dem Durchschnitt festgestellt werden.
Er muss sich entscheiden, dann tatsächlich eine Stufenlaufzeitverkürzung vornehmen zu wollen. Sowie den Umfang davon festlegen.
In dem Verfahren sind die Mitbestimmungsrechte des Personalrates zu beachten.