Stufenlaufzeit bei vorübergehender höhere Tätigkeit
#1

Hallo Zusammen,

ich vertrete jetzt meine Stationsleitung (Innere Station mit 20 VK MA und 46 Betten). Bisher war ich (als ihre Stellvertetung) in P11 eingestuft Stufe 4, arbeite aber bereits seit 9 Jahren im Haus (damals angefangen mit Stufe 3) und habe Leitungspositionen immer nur vertretungsweise gemacht.

Rechnerisch müsste ich nun bereits in Stufe 5 kommen, wenn ich aber jetzt höher eingruppiert werde (P12), steht mir dann nicht nach den 4 Jahren die höhere Stufe 5 zu?
Kann mann die Stufe mit dem AG verhandeln? Laut Tarifvertrag zählt die Stufenlaufzeit dann ja wieder neu ohne Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit.

Denn ich finde es ungerecht, dass ich deswegen immer wieder mit der Stufenlaufzeit von 0 anfangen soll, weil ich für die vertretende Tätigkeit die Tarifgruppe wechsele.

Freue mich über Ratschläge / Antworten [Bild: smile.gif]
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