Stufengleiche Höhergruppierung
#1

Hallo, ich bin seit über 20 Jahren in einer kommunalen Verwaltung tätig und möchte nun einen Antrag auf stufengleiche Höhergruppierung stellen. Was und welchen § sollte ich neben dem § 37 TVÖD (6 Monate Rückwirkend) beachten bzw. gibt es einen § für die stufenlose Höhergruppierung?  

mfg Julia
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#2

Einen Antrag auf Höhergruppierung gibt es grundsätzlich nicht mehr. Es ist die entsprechende Bezahlung einzufordern.

Der §37 TVöD ist nur für die Zahlung nicht für die Eingruppierung relevant.

Wann haben sich die übertragenen Aufgaben so geändert, dass diese zu einer höheren Entgeltgruppe führen?

Soweit die Höhergruppierung vor dem 1.3.2017 zurückwirkt erfolgt eine Höhergruppierung nach den damals geltenden Regelungen (ggf. Stufenverlust). Daneben gilt die Stufe zum Datum der Höhergruppierung. Wenn man z.B. damals noch in einer niedrigeren Stufe war gilt diese.

Die Höhergruppierung ist in §17 TVöD geregelt. Es ist die jeweils gültige Fassung die zum Datum der Höhergruppierung galt (nicht das Datum wo die Korrektur der Eingruppierung vorgenommen wird).
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#3

Wie schon geschrieben ein Antrag ist der falsche Weg.

Man teilt dem Arbeitgeber mit das man der Rechtsauffassung ist das einem folgende Eingruppierung zu steht.
Es ist nicht die Gnade des Arbeitgebers welche EG man bekommt sondern die Tarifautomatik greift.

Am besten lässt man sich vorher von einer Rechtsberatung beraten und auch dabei unterstützen das ein zu fordern die kennen auch alle Sachen die man Rückwirkend gelten machen kann. Bei dem Thema ist es zu empfehlen sich an die Gewerkschaft zu wenden.
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#4

Es gibt keine Höhergruppierung nur weil man 20 Jahre im öD arbeitet. Man muß entsprechende Aufgaben dauerhaft übertragen bekommen.
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