Stufenaufstieg während Führung auf Probe
#1

Es geht um den TVöD VKA; folgende Sachlage: 
Eingruppierung in S8a mit Zulage für Führung auf Probe bis S13 beides in Stufe 2.
Während dieser Zeit: Stufenaufstieg nach Stufe 3 - aber nur für das Entgelt S8a; die Zulage für S13 wurde gekürzt weil nun die Differenz von S8a Stufe 3 bis S13 Stufe 2 berechnet wurde;
Ist das korrekt;
Im TVöD Bund ist dieser Fall beschrieben in der Protokollerklärung zu Paragraf 17 Absatz 5; Gibt es auch eine Umsetzung für VKA?
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#2

Wo wäre in der Protokollerklärung der geschilderte Fall beschrieben bzw. geregelt? Die Protokollerklärung gibt es auch im TVöD (VKA).
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#3

"Ist das korrekt;"
Nein, die Zulage wäre nach S13 Stufe 3 zu bezahlen. Bei dauerhafter Übertragung kommt man in Stufe 3. Die Protokollerklärung ist nur für vorübergehende Übertragung und nicht bei Führung auf Probe relevant. Bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Aufgaben käme man bei nahtlosen dauerhafter Übertragung in Stufe 2 und bekäme weniger als vorher. Dies fängt die Protokollerklärung auf.
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