Stufenanrechnung bei AG-Wechsel
#1

Hallo liebes Forum,
Ich habe im März 2024 meinen städtischen Träger verlassen und war zu diesem Zeitpunkt in der Gehaltsstufe des TVÖD-Sue S8a, Stufe3 und hätte im Juli 2025 meine nächste Höhergruppierung erreicht. Nun habe ich im April bei der Kirche begonnen und bin in S8a, Stufe 4 gesetzt worden. Nun verlasse ich Ende Oktober den kirchlichen Träger um beim alten städtischen Träger wieder einzusteigen. Dieser möchte mich aber nur in meiner alten Stufe eingliedern plus der jetzt gearbeiteten 7 Monate, statt Stufe 4, wie ich es die letzten Monate hatte.
Ist diese rechtlich bzw kann ich da etwas machen??

Ich danke jetzt schon für Eure schnelle Rückmeldung und Hilfe, wie ich mich verhalten soll/kann und was meine Rechte sind.

Liebe Grüße
Jérôme
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#2

"Ist diese rechtlich bzw kann ich da etwas machen??"
Wie war die genaue Berufserfahrung jeweils aufgeschlüsselt nach Arbeitgebern.
Eine Pflicht zur Übernahme der Stufe vom vorherigen Arbeitgeber besteht nicht.

Anspruch besteht erstmal nur auf Stufe 3 ohne Anerkennung von Stufenlaufzeit. Ob noch Zeit beim städtischen Träger anerkannt werden muss hängt von Details ab. Welche jetzt gearbeiteten 7 Monate sind gemeint?
Einstellung soll in E8a Stufe 3 mit 7 Monaten Stufenlaufzeit erfolgen?

Es kann über ein besseres Ergebnis verhandelt werden. Formal beinhaltet es die Ablehnung des Angebotes und kann dazu führen, dass man nicht eingestellt wird. Aber man kann auch schauen etwas weniger formal über die Stufe zu verhandeln.
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