Studium trotz negativem Amtsarztbescheid?
#1

Hallo zusammen,
ich habe eine Zusage für ein Studium Allgemeine Verwaltung (Stadtinspektoranwärter) bei einer Stadt in NRW.
Jetzt hat mir die Amtsärztin jedoch ein negatives Gesundheitszeugnis ausgestellt (Depression).
Heißt das nun, dass ich das Studium gar nicht absolvieren darf?
Für einen Rat wäre ich dankbar.
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#2

Ja, so wird es wohl leider kommen. Die Stadt wird wahrscheinlich die Stellenzusage zurück ziehen.

Die Stadt ist allerdings nicht an das ärztliche Attest gebunden und kann Dich theoretisch also auch einstellen.
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#3

Kannst du das Gutachten vom Amtsarzt nicht anfechten? Ich würde wirklich alle Optionen ausschöpfen, die du hast, immerhin geht es ja um deine berufliche Zukunft.

Alternativ: Vielleicht kannst du das Studium im Beschäftigungsverhältnis ausüben (also als Angestellter), viele Kommunen bieten heutzutage diese Option. Wenn das nicht möglich sein sollte, kannst du dich immer noch bei Kommunen bewerben, die das Studium im Beschäftigungsverhältnis anbieten.
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#4

Was stand in dem Gutachten Wortlaut drin?
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#5

Danke für die Rückmeldungen.
Ich warte noch auf eine offizielle Nachricht der Stadt. 
Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, die Ärztin hat mir nur am Telefon kurz mitgeteilt was sie schreiben wird.
In etwa, dass ich körperlich gesund bin und die Arbeitsfähigkeit aktuell gegeben ist. Aber aufgrund meiner psychischen Krankheit die auch medikamentös behandelt wird, spricht sie sich gegen eine Verbeamtung aus, weil es in Zukunft zu Fehlzeiten kommen kann und eine Arbeitsfähigkeit bis zum Rentenalter nicht sicher ist. 
Ich weiß halt nicht wie gut man da tatsächlich widersprechen kann, sie sagt halt ich bin natürlich aktuell stabil, aber die Datenlage ist so, dass immer wieder mit Rückfällen zu rechnen ist. Und ich habe natürlich auch nicht gerade die Ersparnisse mir jetzt einen teuren Anwalt zu holen und dann wohlmöglich auch zu scheitern.
Ich habe aber jetzt auch gesehen, dass die Nachbarstadt das gleiche im Angestelltenverhältnis anbietet, danke für den Tipp! Ich werde mich jetzt dort nochmal bewerben.
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#6

Bei der Amtsärztlichen Untersuchung geht es erstmal nur um die Ausbildung, wenn du dann Beamter auf Probe wirst kann man dich – oder wird man dich wieder zum Amtsarzt schicken wegen des Risikos aber für die Ausbildung bist du doch erstmal geeignet?
Die Amtsärztin soll dir wenn möglich das Gutachten per Mail senden. 

https://akademie-oeffentliches-gesundhei...er_10.html
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#7

Ok wow, dachte eigentlich, dass Depressionen als therapierbar gelten und dass die nicht mehr Ausschlussgrund für eine Verbeamtung sind (außer vielleicht wenn man wegen der Depression mehrere Jahre arbeitslos gewesen ist).

Krass, dass macht mir schon etwas Sorgen, da ich ebenfalls eine Historie mit Medikamenten und Therapien habe und jetzt natürlich die Befürchtung habe, dass ich dadurch keine Chance auf Verbeamtung habe. Ich war nie arbeitslos und habe alles bis jetzt stringent durchgezogen.
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#8

Bei psychischen Krankheiten sind die Amtsärzte (und auch die privaten Krankenversicherungen) leider sehr streng.
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#9

(05.05.2023, 22:01)Gast schrieb:  Ok wow, dachte eigentlich, dass Depressionen als therapierbar gelten und dass die nicht mehr Ausschlussgrund für eine Verbeamtung sind (außer vielleicht wenn man wegen der Depression mehrere Jahre arbeitslos gewesen ist).

Krass, dass macht mir schon etwas Sorgen, da ich ebenfalls eine Historie mit Medikamenten und Therapien habe und jetzt natürlich die Befürchtung habe, dass ich dadurch keine Chance auf Verbeamtung habe. Ich war nie arbeitslos und habe alles bis jetzt stringent durchgezogen.

Hallo,

eine chronische psychische Erkrankung führt oft dazu, dass eine Verbeamtung nicht erfolgt, da das Risiko eine frühere, krankheitsbedingten Ruhestandsversorgung sehr wahrscheinlich ist.

Glück im Unglück haben die, bei denen eine solche Erkrankung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit auftritt.

Drücke Ihnen die Daumen, dass sie trotz allem ihren Weg machen!
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