Sterbegeld
#1

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Mein Mann war im öffentlichen Dienst tätig. Er ist leider am 1.12. 24 verstorben. Nun ist meine Frage? Haben die Angehörigen Anspruch auf Sterbegeld? Er war seit April vergangenen Jahres krank bis zu seinem Tod. Die erforderlichen  Unterlagen liegen seit Mitte Januar dieses Jahres beim Landesamt für Finanzen zur Bearbeitung! Bis heute erfolgte keine Zahlung. 

Ich wäre Ihnen für eine schnelle Unterstützung dankbar.

In Trauer
Ehefrau
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#2

Was soll das sein? Wenn er noch einen Gehaltsanspruch hat, dann geht der auf die Erben über.
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#3

Gleiches gilt so weit ich weiß auch für nichtgenommenen Urlaub.
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#4

(14.04.2025, 07:25)Gast schrieb:  Was soll das sein? Wenn er noch einen Gehaltsanspruch hat, dann geht der auf die Erben über.
§ 23 (3) TVöD
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#5

(13.04.2025, 18:21)Gast schrieb:  Ich wäre Ihnen für eine schnelle Unterstützung dankbar.

Dort oder in der Behörde, wo er früher tätig war , nachfragen.
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#6

"Landesamt für Finanzen" spricht meines Erachtens eher dafür, dass er Landesbeschäftigter war. Oder? Dann würde auch nicht der TVöD, sondern der TV-L gelten.
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