Stellvertretender Badleiter
#1

Einen wunderschönen guten Tag alle miteinander.
Erstmal ein herzliches Dankeschön vorweg.

Ich bin ausgebildeter Meister für Bäderbetriebe und besetze eine Stelle als stellvertretender Badleiter in Lohngruppe 6 nach dem TVöD. Da dieses Bad abgerissen wurde und erst in naher Zukunft (2026) neu gebaut werden soll, arbeite ich grade als Schichtführer in einem anderen Bad.

Jetzt sollen zwei Bäder zusammengelegt werden und ich als stellvertretender Badleiter für diese zwei Bäder wieder eingesetzt werden, da ich die Stelle des stellvertretenden Badleiters immer noch besitze.
Allerdings soll ich erst die Lohngruppe 8 erhalten, wenn sich das besagte zweite Bad in der Bauplanung befindet.
Wobei eine neu Lohngruppen-Eingruppierung nach meinem Verständnis sofort stattfinden müsste, auch wenn das erste Bad nur zum Teil öffnet, da diesen Sommer erstmal das Freibad öffnet und 2026 das dazugehörige Hallenbad.

Seh ich das richtig?
Beziehungsweise ist die Eingruppierung in Lohngruppe 6, 2015 schon falsch gewesen?
Oder bin ich zu dreist?

Nochmal vielen herzlichen Dank und ein kollegialen Grüß an alle zusammen…
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#2

Ich lese die Tätigkeitsmerkmale so, dass stellvertretende Badebetriebsleiter in Entgeltgruppe 7 kommen. Das müsste auf Dich zugetroffen haben, bevor das Bad abgerissen wurde.

Meister kommen nur dann in Entgeltgruppe 8, wenn sie entsprechende Meister-Aufgaben wahrnehmen. Das scheint zukünftig bei Dir der Fall zu sein. Reine Stellvertreter sind meines Erachtens in Entgeltgruppe 7.

Tätigkeitsmerkmale TVöD Bäder
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