Stellenwechsel nach 16 Jahren öffentl. Dienst
#1

Ich erwäge nach 16 Jahre von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde zu wechseln. 
Meine Frage, werden die 16 Jahre öffentlicher Dienst hier auch angerechnet?
Ich bin zur Zeit in der Entgeltgruppe 6 Stufe 6 - kann diese Entgeltstufe so übernommen werden, oder muss ich automatisch zurückfallen auf die Stufe 2 ?

Viele Grüße Karina
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#2

Die Antwort gibt der § 16 Abs. 2 TVöD.
Wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt, dann muss die Zuordnung zumindest in Stufe 3 erfolgen. Damit wären also 13 Jahre Berufserfahrung "verloren". Der Arbeitgeber kann aber bei Neueinstellungen vorherige Berufserfahrungen ganz oder teilweise berücksichtigen. Das kommt darauf an, ob er dringend die Stelle besetzen möchte. Ist also eine Verhandlungssache.
Leider wird zu oft nur das Notwendigste gezahlt, also max. die Stufe 3. Da muss jeder selbst abwägen, ob es evtl. Vorteile (z.B. Zeit+Kosten Arbeitsweg) gibt, die das ausgleichen.
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