Stellenwechsel innerhalb ÖD - Was ist mit Resturlaub?
#1

Ich werde in Kürze innerhalb des öffentlichen Dienstes von einer Kreisverwaltung zu einer Bezirksregierung wechseln.
Mein Vertrag bei meinem jetzigen Dienstherren endet Ende Juni, soll aber verlängert werden bis Ende des Jahres. Etwas Vertragliches habe ich noch nicht bekommen.
Von der Bezirksregierung habe ich auch noch nichts Schriftliches, so dass ich bisher meinem jetzigen Dienstherren noch nicht in Kenntnis gesetzt habe, dass ich meinen Vertrag nicht verlängern werde. Dies möchte ich auch erst machen, wenn ich die Vertragssachen vom neuen Dienstherren habe, was aber nach telefonischer Aussage erst Ende Mai etwas wird.
Das heißt also, ich würde meinem jetzigen Dienstherren erst ca. Anfang Juni meine Nicht-Vertragsverlängerung mitteilen. Derzeit arbeite ich als Projektleiter in einem größeren Projekt, was ich dann noch an eine bisher noch nicht benannte Person (Problem: wer soll es machen? wird auch nicht innerhalb eines Tages geklärt sein!) übergeben müsste.
Mein Problem: Ich habe noch neun Tage Urlaub (berechnet bis Ende Juni). Da ich bis einschließlich der ersten Juniwoche keinen Urlaub nehmen kann (bedingt durch dieses Projekt) und das Projekt ja auch noch sinnig an einen Nachfolger übergeben muss, befürchte ich, dass ich meinen Urlaub nicht in gänze nehmen kann vor dem Stellenwechsel.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ist es im öffentlichen Dienst möglich, sozusagen Restansprüche auf Urlaub in das neue Dienstverhältnis mitzunehmen oder muss ich mir den Urlaub auszahlen lassen?

Vielen Dank für die Antworten!
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