Stellenwechsel aufgrund einer Behinderung
#1

Hi, 

Hätte eine Frage zwecks Stellenwechsel und der Eingruppierung wegen Behinderung.

War in der Schreinerei tätig und führte auch die Spielplatzkontrollen durch (Qualifizierter Spielplatzprüfer). Ich wurde in der EG 6 eingestuft.

Nun habe ich eine Erkrankung bekommen und bin einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Aufgrund meiner Erkrankung kann ich den Beruf als Schreiner nicht mehr ausüben. 
Dem Arbeitetgeber ist dies aber egal. 

Nun gab es eine Stellenausschreibung in der Gärtnerei. Da die Arbeiten abwechslungsreich sind, habe ich mich beworben.

Nun habe ich einen Änderungsvertrag bekommen und werde nur noch in der EG 4 eingestuft. 

Ist dies so korrekt? 

Schöne Grüße
Zitieren
#2

(26.01.2024, 16:07)Gast schrieb:  Ist dies so korrekt? 
Das kann ohne Kenntnis der auszuübenden Tätigkeiten und der Zeitanteile nicht beurteilt werden. Dem Grunde nach ist das aber möglich.
Zitieren
#3

Soweit die neue Tätigkeit nach nach E4 zu bewerten ist und ein entsprechender Änderungsvertrag unterschrieben wird, ist dies so korrekt.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Interner Stellenwechsel bei der Stadt
- TVöD von 9c in 11 Stellenwechsel
- Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten in einer Kommune


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers