Stellenplan nicht öffentlich
#1

Ist es möglich, dass der Stellenplan bei einer Gemeinde nicht öffentlich ist? (Bundesland Bayern)
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#2

Nein. In Bayern gilt, dass der Stellenplan einer Gemeinde Teil des Haushaltsplans ist, welcher Satzungsqualität besitzt und öffentlich auszulegen ist (§ 6 der VVKommHV, über §44 GO). Somit haben Bürger ein Recht auf Einsicht, meist bei der öffentlichen Auslegung des Haushaltsplans oder über das Ratsinformationssystem der Kommune (sofern vorhanden).

Siehe auch: Stellenplan einsehen
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