Stelleneinrichtung finanziert durch die Reduzierung von Abschreibungen
#1

Hallo,
durch die Reduzierung von bilanziellen Abschreibungen (Verlängerung Nutzungsdauer) auf Anlagevermögen sollen die Kosten für neues Personal kompensiert werden.
Ist so was möglich?
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#2

Vorab: Ich bin kein Buchhalter und arbeite auch nicht in einer Kämmerei. Hier trotzdem meine Meinung:

Personalkosten und Abschreibungen sind jeweils Aufwendungen im Ergebnisplan, also kann man theoretisch durch Senken der Abschreibungen höhere Personalkosten finanzieren.

Aber man darf die Nutzungsdauern nicht beliebig anpassen. Es gibt aber gewisse Spielräume bei den Nutzungsdauern. Manche schreiben z.B. einen Gegenstand über 30 Jahre ab, andere über 25 Jahre. Wenn man innerhalb dieser zulässigen Spielräume bleibt, dürfte die Verlängerung der Nutzungsdauern zulässig sein. Auch wenn das natürlich eine kreative Buchführung ist, die man eigentlich als Kommune so nicht handhaben sollte. Möglicherweise sehen das die Prüfungsämter /-anstalten auch kritisch.

Interessantes Thema. Ich hoffe, hier schreibt noch ein Experte :-)
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#3

Hallo,

eine Reduzierung von Abschreibungen (AfA Aufwand) ist grundsätzlich möglich, sofern sachlich begründet. Dies kann mehrere Ursachen haben.

Einen Ausschluss, Minderaufwendungen bei Abschreibungen (Ergebniskonto) für Mehraufwendungen bei Personalkosten (Ergebniskonto und Finanzkonto), gibt es zumindest in Niedersachsen nicht. In anderen Bundesländern könnte dies anders sein.

Das Problem ist vmtl., dass man nur das Personal-Aufwandskonto (Ergebniskonto), nicht aber das Personal-Auszahlungskonto (Finanzkonto) mit dem AfA-Aufwandskonto decken könnte. Denn bei AfA gibt es kein Finanzkonto, das Gegenkonto ist ein Bilanzkonto. Und Bilanzkonten können nicht als Deckung herangezogen werden, da hier quasi "draufgebucht" wird.

Sofern es aber im Personal-Finanzkonto keine Unterdeckung geben sollte, kann das Afa-Konto -in Nds.- grundsätzlich zur Deckung (Minderaufwendungen) herangezogen werden.

Dabei sind neben den allgemeinen Grundsätzen (Deckungsvermerk vorhanden?) aber auch zu beachten, dass die AfA-Höhe im Regelfall erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten feststehen. Es sollte dann also schon feststehen, ob ausreichende AfA-Mittel übrig sind.

Ich kann mir aber vorstellen, dass die Kämmereien da nicht mitspielen - zumindest ich würde mich dagegen wehren. Da würde ich als Deckung lieber bei anderen Positionen suchen. Viele Kommunen haben in ´22 erhebliche Mehreinnahmen bei Gewerbesteuern und Einkommensteueranteilen gehabt. Hier sollte man für die Deckungsfrage eher fündig werden.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#4

Hallo Michael, 

vielen Dank für die Antwort.
Die Beschlussvorlage inkl. dem beschriebenen Deckungsvorschlag zur Finanzierung der Personalkosten, hat unser Kämmerer dem Rat vorgelegt und wurde mittlerweile auch so beschlossen. 

Beste Grüße
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