Stellenbewertung verkehrsbehördliche Anordnungen
#1

Hallo, ich arbeite in einer Kommune mit ca. 36.000 Einwohnern.
Ich bin für die Verkehrsbehördlichen Anordnungen bei Baumaßnahmen zuständig (auch für innerörtliche Landstraßen). Ich erteile die Genehmigung und kontrolliere die Baustellen, ob die Beschilderung richtig aufgestellt wurde. 
Diese Stelle ist nach A8 bewertet. Könnt ihr mir sagen ob das so richtig ist? Ich finde A8 eigentlich "sehr wenig" für die Verantwortung, die man auf diesem Sachgebiet trägt  Icon_eek Die Sachbearbeitung im Bereich Gewerbe wurde zum Vergleich mit A9 und sogar A10 bewertet  Icon_frown
Bin für jede Auskunft dankbar.

Liebe Grüße
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#2

Ich bin auch in der Verkehrsbehörde einer ähnlich großen Kommune, bearbeite aber neben VbAs für Baumaßnahmen (natürlich inkl. Außendienstkontrollen) auch Anordnungen für dauerhafte Verkehrszeichen, verkehrsbehördliche Genehmigungen für Veranstaltungen im öff. Straßenraum, diverse Ausnahmegenehmigungen nach der StVO, Parkausweise für Bewohner und Schwerbehinderte auch noch VEMAGS Anträge - also Großraum- und Schwertransporte und führe nebenbei noch OWi-Verfahren. Und für die ganze Abteilung buchen tue ich selbstverständlich auch...

Das alles führt dann leider auch "nur" zu einer Bezahlung nach E 8 TVöD, die ich persönlich auch zu niedrig finde...

Ach ja, da bei uns (2x Sachbearbeiter/innen + Leitung) auch quasi immer irgendwer nicht da ist, hängt man im Prinzip gleichzeitig auf zwei solcher Arbeitsplätze bzw. vertritt immer irgend jemanden, sodass eigentlich die doppelte Arbeitsbelastung anfällt...
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#3

Fast vergessen: Sondernutzung & Sonn- u. Feiertagsfahrverbot liegt auch bei mir...
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#4

Keine Antwort mehr!? Wohl geschockt, dass andere (noch) mehr als andere für das gleiche/noch weniger Geld machen müssen...
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