Stellenbewertung und Eingruppierung
#1

Servus,
meine Stelle ist kürzlich neu bewertet worden. Als Resultat kam eine Bewertung nach E10 heraus. 
Ich bleibe aber weiterhin in  E9b eingruppiert mit dem Hinweis der Behördenspitze, dass die Entgeltgruppe 10 nicht ins Gesamtgefüge passen würde.
Ich frage mich, wie ich mich verhalten soll?!
Ist diese Handhabe eines Behörden- und Personalchefs rechtens? 
Für Infos wäre ich dankbar.
 
Viele Grüße
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#2

Geschickte Arbeitgeber bewerten nicht die aktuell übertragenen Aufgaben sondern ggf. für die Zukunft geplante Aufgaben oder Aufgaben, die zwar wahrgenommen werden, aber nicht übertragen sind. Dann besteht kein Anspruch auf Übertragung der Aufgaben und damit auch nicht auf die Eingruppierung.

Wenn es sich um die übertragenen Aufgaben handelt:
1. Beweissicherung (Bewertung besorgen, möglichst auch eine schriftliche Aussage der Behördenspitze [sonst Vermerk und zur Gegenzeichnung vorlegen]).
2. Ansprüche schriftlich gelten machen (Rückwirkend ab Übertragung [Anspruch besteht maximal 6 Monate Rückwirkend, aber darauf müsste der Arbeitgeber selber kommen])
3. Ggf. PR bitten aktiv zu werden.
4. Wenn es nicht hilft Klage zur Durchsetzung des Anspruches beim Arbeitsgericht.
5. Ergänzende Eskalationsstufen sind Einschaltung Fachaufsichtsführender Stellen, bei Landesbehörden ggf. auch Petitionsausschuss des Landtags etc.
6. Wenn man richtig eskalieren will Strafanzeige. Der Sachverhalt deutet auf Betrug hin. Hier soll ein bestehender Anspruch vereitelt werden.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert sich einen professionellen und nicht kriminell veranlagte Führungskräfte beschäftigenden Arbeitgeber zu suchen.
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#3

Strafanzeige? .. Mach das nicht. Du machst dich zum Horst.

Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist hier das (einzig) geeignete Mittel, wenn du tatsächlich so weit eskalieren willst.
Es handelt sich bei der EG 10 vorliegend nur um die Äußerung einer Rechtsmeinung von irgendjemandem. Die Verwaltungsspitze ist auch nicht der Meinung, sondern halt der der EG 9b.

Im Rahmen einer EFK musst du einfach nur darlegen wieso du glaubst in der EG 10 eingruppiert zu sein. Daran scheitern dann auch die Meisten.

PS: Stellen werden nicht bewertet - sondern "die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit".
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#4

Von wem ist die Stelle bewertet worden?
Das Argument "... passt nicht ins Gesamtgefüge" ist tariflich nicht relevant und haltbar. Man "... ist eingruppiert" (§12 TVöD) - letztlich ob man will oder nicht.
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