Stellenbewertung - Nachzahlungen für Vorjahre?
#1

Ich soll die Aufgaben des Behördlichen Datenschutzbeauftragten übernehmen (25 % Zeitanteil). Bislang war ich in der Entgeltgruppe 8 Stufe 4 eingruppiert (Gewerbeangelegenheiten). Die neue Stellenbewertung durch eine externen Bewerter ergibt nun die Entgeltgruppe 9a. Dabei wurden die einzelnen Teile separat bewertet. Gewerbeangelegenheiten 9a und Datenschutzbeauftragter ebenfalls 9a. Nun meine Frage, ich übe die Tätigkeiten im Gewerbeamt schon seit Jahren aus und muss nach der Bewertung nun davon ausgehen, dass ich eine Entgeltgruppe zu tief eingruppiert worden bin. Kann ich nun für die zurückliegenden Jahre Nachzahlungen fordern?
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#2

Moin,

für die EG 9a sind gründlich vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen zu mindestens 50 % erforderlich. Mit diesen Voraussetzungen erreichte man die Entgeltgruppe 8 bis zum 31.12.2016, eine entsprechende Eingruppierung war richtig. Danach war sie für Dich nur dann nicht richtig, wenn Dir ein Antrag auf Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung abgelehnt wurde. Dieser Antrag konnte bis zum 31.12.2017 gestellt werden.

Wenn Du die identischen Aufgaben schon 2005 wahrgenommen hast, gab es Konstellationen, nach denen Dir die EG 9 zu einem früheren Zeitpunkt zugestanden hätte. Unmittelbare Entgeltansprüche daraus wären allerdings verjährt.

Grüße
Hain

Viele Grüße
1887
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