Stellenbewertung EG 9a, Bezahlung EG 8
#1

Hallo,
ich arbeite seit 2019 im technischen Gebäudemanagement.

Ich habe in 03/22 Antrag auf Stellenbewertung gestellt. Die Stelle wurde mit EG 9a bewertet.

Da ich Industriekaufmann mit diversen Weiterbildungen (Sachkundiger für kraftbetriebene Türen und Tore, Sachkundiger für Brand-, Feuerschutzabschlüsse) im technischen Bereich bin, aber kein Techniker, werde ich weiterhin in EG 8 bezahlt. Die Arbeiten eines Technikers soll ich aber weiterhin ausführen.

Wie sind meine Möglichkeiten gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen?
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#2

Moin,

es gibt im Zivilrecht / Arbeitsrecht keinen Widerspruch. Ein Rechtsstreit wird im Klageverfahren gelöst.

Wenn es sich um eine Stelle handelt, die bei der Eingruppierung im zutreffenden Tätigkeitsmerkmal eine bestimmte Vor- oder Ausbildung voraussetzt, ist die Eingruppierung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen nicht zu beanstanden.

Grüße 1887
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#3

Hallo,

die Stelle war nie ausgeschrieben, somit auch keine Voraussetzung.

Ich war von 2015-2018 als Vorarbeiter der Haushandwerker eingesetzt. 2018 wurde mir angeboten die Verwaltung der Wartungsverträge zu übernehmen, ohne das mir dadurch Nachteile entstehen, in die Planungsabteilung (TGM) zu wechseln.
Ich hatte mir zwei Jahre Probezeit erbeten, da das eine neu eingerichtete Stelle war.
Nachdem ich 2020 zugesagt hatte die Stelle behalten zu wollen, strich man mir, drei Monate später, die Vorarbeiterzulage. Darauf hin stellte ich einen Antrag auf Stellenbewertung.
Die Stelle wurde in EG8 eingestuft, mit der Option, einer weiteren Eingruppierung nach EG 9a, nach einen Frist von einem Jahr.

Leider wurde die seinerzeit mündliche Zusage nicht eingehalten. Im Gegenteil auch die aus meiner Vorarbeiterzeit zustehenden 3 Tage Sonderurlaub wurden mir gestrichen und durch die Eingruppierung in EG8 hatte ich einen Verlust von ca. 70€ im Monat.

Ich habe dann in 03/22 erneut einen Antrag auf Stellenbewertung gestellt.

Diese Woche wurde in der Stellenbewertungskommision festgelegt, die Stelle in EG 9a einzugruppieren.
Da ich aber kein Techniker bin würde ich aber in EG8 eingruppiert bleiben, obwohl ich die Tätigkeiten eines Technikers weiterhin ausüben soll.

Nun mal Feuer frei...
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#4

"die Stelle war nie ausgeschrieben, somit auch keine Voraussetzung."
Es geht nicht um die Voraussetzungen der Ausschreibung sondern die Anforderungen an die Person aus der Entgeltordnung.

"Da ich aber kein Techniker bin würde ich aber in EG8 eingruppiert bleiben, obwohl ich die Tätigkeiten eines Technikers weiterhin ausüben soll."
Wenn du kein Techniker bist kommt es zur Einordnung als sonstiger Beschäftigter an.
Siehe ansonsten die Ausführungen in der Antwort hier die analog gelten:

Höhergruppierung nach Versetzung
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#5

Hallo,
in der Stellenbeschreibung ist folgender Absatz:

Benötigte Fachkenntnisse (Gesetze / Verordnungen / Satzungen etc.)
Kaufmännische Ausbildung und bautechnische Fachkenntnisse mit der Berechtigung
kraftbetriebene Türen, Tore, Fenster und Brandschutzabschlüsse zu prüfen
BGB, ASR, BauGB, VOB,VOL ‚HOAI ‚TrinkwVO , VgV, GwB, EU und DIN Normen, VDI, Dienstanweisungen

Diese werden von mir erfüllt.

Grüße
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