Stellenbewertung Beistandschaft
#1

Ich habe mir ihre Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Eingruppierung in die EG 10 durchgelesen. Dort wurden u.a. die Beistandschaften aufgeführt. Leider ist es so, dass diese vielerorts niedriger eingruppiert werden. Gibt es eine offizielle APB, aus der sich schließen lässt, dass die Stelle in der EG 10 einzugruppieren ist?
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#2

Die Beispiele zur Eingruppierung hier im Forum sind i.d.R. nur Headlines aus Stellenanzeigen. Was die Stellen tatsächlich beinhalten, ob die Eingruppierung richtig oder falsch ist, etc., kann hier niemand sagen.
Bei der Eingruppierung kommt es auf die konkreten Tätigkeiten auf der Stelle an. Dafür sind Arbeitsvorgänge zu bilden, etc.
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#3

Wie #2 mit der Ergänzung, dass EG 10 für die Führung von Beistandschaften arg hoch scheint. Typischerweise dürfte EG 9b angemessen sein, mit zusätzlicher Führung von Amtsvormundschaften EG 9c.
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