Stellenbewertung
#1

Hallo miteinander,
vielleicht könnt Ihr mit helfen.
Es gabe jetzt bei uns eine Neubewertung unserer Stellen. Und siehe da, Punktezahl genauso wie im KGSTGutachen - A 10 - ausgewiesen. Wir hätten gerne mehr Punkte und sind mit dieser Bewertung nicht einverstanden. Wir also zur Gewerkschaft, gibt ja auch Beamte, die dort Mitglied sind. Rechtsanwältin der Gewerkschaft sagt nun, die Stellenbewertung ist eine interne Organisationsuntersuchung und kein VA. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn überhaupt, eine Leistungslage und dabei müsste das Personalamt offensichtlich willkürlich gehandelt haben. Das wird schwer zu beweisen, da es ja das KGStGutachen gibt.
Stimmt das überhaupt, was diese rechtsanwältin gesagt hat? Kommt mir irgendwie komisch vor?
Hat jemand schon mal Rechtsmittel gegen eine Stellenbewertung eingelegt?
LG
Susanne
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#2

Moin,

die Rechtslage sieht so aus. Aus einer BVerwG Entscheidung (v. 05.10.2011) zur Mitbestimmung des PR:

Zitat:Ebenso wenig hat die Bewertung einer Stelle für Beamte Maßnahmecharakter. Diese Bewertung ist völlig objektiviert, d. h. nicht personen-, sondern funktionsbezogen. Die Dienstpostenbewertung ändert nichts an der besoldungsrechtlichen Einstufung des Dienstposteninhabers und bereitet deren Änderung auch nicht vor. Die bloße Hoffnung oder Chance auf Beförderung ist kein personalvertretungsrechtlicher Ansatz für eine Beteiligung des Personalrats. Auch hier gilt, dass die Dienstpostenbewertung dem Personalrat in Mitbestimmungsverfahren wegen etwa folgender personeller Einzelmaßnahmen nicht bindet.

Wenn Dir das komisch vorkommt: Hast Du bei der Suche gegensätzliche Entscheidungen gefunden?

Viele Grüße
Hain
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#3

Stellenbewertung ist wichtig für Beschäftigte, da diese nach tatsächlich Tätigkeit eingruppiert werden. Bei Beamten gilt das Laufbahnprinzip, d.h. Du kannst, wenn du die Mindestwartezeit von 1 Jahr seit deiner letzten Beförderung durch hast, kannste auch auf deiner nach "A10 bewerteten Stelle" als Beamter dort durchaus auch nach A 11 befördert werden. Wird aber gerade bei größeren Einrichtungen wie Landratsämtern nicht gemacht, da diese höheren Stellen dort dann auch oftmals mit Leitungsfunktionen verbunden sind (Sachgebietsleitung o.ä.)
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