Stellenbewertung
#1

Wie ist die Beteiligung des Personalrates bei einer Stellenbewertung vorzunehmen?
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#2

Kommt teilweise auf das anzuwendende Personalvertretungsrecht an.

Im Kern ist der Vorgang der Eingruppierung bei Übertragung der Tätigkeit der Vorgang, der der Mitbestimmung unterliegt. Nicht also die vorgelagerte abstrakte Bewertung. Der Eingruppierungsvorgang unterliegt dann in der Regel der Mitbestimmung (habe aber keinen Überblick über alle 17 Gesetze).
Eine Überprüfung einer Eingruppierung, welche die bestehende Eingruppierung bestätigt, löst ebenfalls keine Personalratsbeteiligung aus. Wenn allerdings in dem Rahmen geänderte Aufgaben erkannt werden, löst dieser damit verbundene Eingruppierungsvorgang ggf. Beteiligungsrechte des Personalrates aus.
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#3

Demzufolge ist die bloße Bewertung einer Stelle ohne Übertragung an eine Person nicht mitbestimmungspflichtig?
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#4

In den mir bekannten Personalvertretungsgesetzen wäre sowas nicht mitbestimmungspflichtig. Von der Systematik wäre es auch nicht plausibel, weshalb ich davon ausgehe, dass dies überall so ist.
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