Stellenbeschreibung erstellt - Höhergruppierung abgelehnt
#1

Wer kann mir helfen?
Ich arbeite seit 15 Jahren beim ÖD im IT-Bereich. Damals wurde ich mit BAT 5b eingestellt und übergeleitet zum TVÖD E9 Stufe 2. 
Seit damals hat sich vieles im IT-Bereich getan und meine Stelle entspricht nicht mehr den Tätigkeiten, die ich vor 15 Jahren gemacht habe. Durch eine eigen erstellte Stellenbeschreibung habe ich eine Höhergruppierung beantragt. Diese wurde vom Abteilungsleiter genehmigt und unterschrieben, doch von der Hauptverwaltung abgelehnt. Begründung wäre kein Hochschulabschluss und Tätigkeiten für E10 wären nicht gegeben.
Blöderweise haben die IT-ler in der Hauptverwaltung alle kein Studium, aber die gleiche Tätigkeiten und sind mit der E10 besoldet.
Ich kann mir vorstellen, dass in meiner Stellenbeschreibung notwendige Schlagwörter gefehlt haben. Ausserdem hat die Hauptverwaltung geschrieben, E10 gebe es nur mit Studium UND gehobener Tätigkeit. Nur die gehobene Tätigkeit würde nicht ausreichen.

Dies glaube ich aber nicht und überlege meinen Rechtsschutz einzuschalten. 
Hat irgendjemand Tipps für mich oder hat jemand diesen steinigen Weg der Höhergruppierung im ÖD schon hinter sich?

Grüße
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#2

Eine Gleichstellung zu Beschäftigten mit Hochschulabschluss ist gegeben, wenn Sie vor dem 31.12.2013 schon die gleichen Tätigkeiten ausgeführt haben, wie eben jene mit Hochschulabschluss.
Es empfiehlt sich das "Studieren" folgender Lektüre:
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downlo...l_III.html

==> Seite 45 könnte interessant sein.

Wichtig in der Stellenbeschreibung ist natürlich, das Hervorheben der "selbstständigen Tätigkeiten".
Etwa so:
- Verwaltung/Überwachung/Betreuung der IT- Struktur (Betriebs-, System-,
Standart- und kommunalspezifische Software; Hardware und Peripherie) (DV- Anlagen nach DIN 44300)
- Software- Change und Release Management
- Vertragsüberwachung/-verhandlung (Leasing/Wartung/Gewährleistung)
oder so ähnlich.
Diese Tätigkeiten sollten dann aber auch einen großen, prozentualen Teil der Gesamtheit ausmachen.
Dann würde ich zunächst der Ablehnung widersprechen. Wenn das nicht hilft, bleibt nur der Klageweg.
Ich drück beide Daumen!!!
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#3

Hallo,
der Hochschulabschluss ist m. E. im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik in der neuen EGO nicht notwendig.
Z. B. EG 10 - sonstige Beschäftige die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
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#4

Hallo,

der "Sonstige Beschäftigte" ist keine Erfindung der neuen EGO, den gabs schon immer. Bin aber gespannt wie (dem Studium) gleichwertige Fähigkeiten und Erfahruingen nachgewiesen werden wollen...

Gruß
Legula
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