Stellenausschreibungen in der nieders. Kommunalverwaltung
#1

Hallo Forenfreunde,

kann mir eventuell jemand verbindlich sagen, ob frei werdende Stellen
in einer niedersächsischen Stadtverwaltung auszuschreiben sind oder besteht diese Verpflichtung gar nicht bzw. nur eingegrenzt ?

Vorweihnachtliche Grüße an alle
Wilfried
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#2

Das kommt darauf an Icon_wink

Normalerweise sind Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 GG) auszuwählen. Dies kann man nur, wenn sich die Leute bewerben können, also eine Ausschreibung erfolgt.

Werden intern Stellen frei, ist der Arbeitgeber aber aufgrund seines Direktionsrechts berechtigt, irgend ein Mitarbeiter auszusuchen und die Stelle mit ihm zu besetzen. Das bekommt der PR auch nur zur Kenntnis, sofern es sich um die gleiche EG handelt.

Möglicherweise haben Dienststelle und PR aber ausgehandelt, dass prinzipiell alle Stellen ausgeschrieben werden. Dann kann davon nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. In der Regel auch nur dann, wenn keine Veränderung der EG damit verbunden ist.
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#3

Hallo

Also ich bin davon überzeugt, dass alle Stellen mindestens intern ausgeschrieben werden müssen! Extern muss erst ausgeschrieben werden, wenn intern niemand gefunden werden kann.

Per Direktionsrecht (wenn das hier überhaupt greift!?) kann der Dienstherr (DH) maximal eine Vertretung einsetzen. Eine Ausnahme dürfte auch eine Vereinbarung zwischen DH und PR nicht hergeben. Es würde gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen!

MkG SB
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#4

Der PR ist nicht berechtigt über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung mitzubestimmen. Er hat nur ein Kontrollrecht, dass für alle die gleichen Auswahlkriterien angewandt werden. Da gibt es einschlägige Urteile.

Es gibt in einer Dienststelle immer Situationen, dass z. B. Rückkehrer aus Elternzeit untergebracht werden müssen. Dieser Personenkreis muss sich nicht vorher im Rahmen einer Ausschreibung bewerben, um wieder arbeiten gehen zu dürfen.

Oder es reduziert jemand seine Arbeitszeit und benötigt dadurch eine andere Stelle. Oder, oder ...

Es ist nur die Regel, dass ausgeschrieben wird, weil dem PR gegenüber dann einfacher "bewiesen" werden kann, dass die gleichen Auswahlkriterien für alle angewandt wurden.
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#5

Hallo

Die Frage bezieht sich auf "Freie Stellen". Und die Frage war ob diese auszuschreiben sind oder nicht. Wir sind bestimmt beide der Meinung, dass diese "Freie Stellen" erst intern dann eventuell extern ausgeschrieben werden müssen, um jedem Beschäftigten des Dienststellenbereiches und auch darüber hinaus die Möglichkeit einer Bewerbung zu geben. Alles andere müsste den PR auf den Plan rufen! Rückkehrer aus der Elternzeit kehren in der Regel auf ihren alten Arbeitsplatz zurück. Hier handelt es sich nur um eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses.

Zitat:Oder es reduziert jemand seine Arbeitszeit und benötigt dadurch eine andere Stelle. Oder, oder ...
Ich verweise hier mal auf § 75 BundesPersVG-Mitbestimmungspflichten (analog auch in allen LandesPersVG´s zu finden). Dein Beispiel und, und, und ... fallen unter §75. Wenn der PR nicht zustimmt, wird, zurück zum Thema, erst einmal keine freie Stelle besetzt! Bis zur Einigungsstelle. Das ist Fakt!

Zitat:Es ist nur die Regel, dass ausgeschrieben wird, weil dem PR gegenüber dann einfacher "bewiesen" werden kann, dass die gleichen Auswahlkriterien für alle angewandt wurden.
Das mag auch ein Grund sein, aber ein öfftl. AG ist verpflichtet auszuschreiben. Egal ob intern oder extern. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Gleichstellung. Extern hätte ein Verhalten, wie du es befürwortest, Schadensersatzklagen zur Folge. Intern wäre das ein Verstoß gegen die Mitbestimmung.

MkG SB
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