Stellenabwertung zulässig ?
#1

Hallo Kollegen,

kann mir jemand bei folgendem Problem helfen oder mich wenigstens auf die richtige Spur bringen:
Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, eine Stelle von Ax auf Ax-1 abzuwerten (natürlich innerhalb der gleichen Laufbahngruppe), wenn die dabei ausgeübten Tätigkeiten seit Anstellung des Beamten gleich geblieben sind?

Wäre schön, wenn mich jemand auf die richtige Spur bringen könnte!

Viele Grüße,
Thomas
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#2

Hallo!

Bei solchen Dingen ist es immer schwierig etwas zu sagen, ohne den Sachverhalt zu kennen.
Gerade um explizite "Verschlechterungen" würde ich mich immer an die Gewerkschaft und dort an einen Fachanwalt wenden.

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#3

Hallo Auenlandbewohnerin,

dank' Dir für Deine Antwort. Es liegt zum Glück kein konkreter Fall vor. Es ging vielmehr um die Frage, inwieweit die Einwertung einer Beamtenstelle nach unten verändert werden kann, ohne dass sich die Tätigkeiten des Betroffenen verändert haben - man hat also zB seitens der Dienststelle den Eindruck, dass der Beamte eigentlich zu hoch eingruppiert ist. Oder ob es in diesen Fällen nicht so etwas wie Bestandsschutz gibt.

Gruß!
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