Start- und Zielgehalt
#1

Bei einem Bewerbungsgespräch für eine Stelle im ÖPNV wurde ich nach einem Start- und einem Zielgehalt gefragt. Als Hochschulabsolvent ohne Berufserfahrung habe ich mich am TV N NW orientiert, der hierfür die EG11 für Hochschulabsolventen vorsieht. EG12 ist für Hochschulabsolventen mit einjähriger Berufserfahrung. Darauf zurückgreifend gab ich als Startgehalt EG11 und als Zielgehalt (nach einem Jahr) EG12 an.
Mir wurde nun als Startgehalt EG10 und als Zielgehalt EG11 angeboten, da ich einen veralteten TV als Grundlage gewählt hätte. Habe ich hier etwas falsch verstanden oder hat sich das tatsächlich geändert?
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#2

Hast du einen Master? Wissenschaftlicher Hochschulstudium im Sinne des Tarifvertrags meint Master. Daneben kommt es auch auf die Tätigkeit an. Wenn man den Master dafür nicht benötigt bekommt man auch eine geringere Entgeltgruppe.
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