Der Tarifvertrag TVN 5/1 ist höher als in der Stellenbeschreibung. Gilt das Entgelt von der Stellenbeschreibung oder vom Tarifvertrag TVN?
Es geht um die Eingruppierung?
Wenn die übertragenen Tätigkeiten zu einer Eingruppierung in die E5 führt, dann hat man darauf Anspruch, wenn der Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Zu Beachten ist, dass es verschiedene regionale Fassungen des TV-N gibt. Man muss also schauen, was der anzuwendende Tarifvertrag regelt.