Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
#1

Muss ich als Pensionist mit 68 Jahren bei  einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Steuerklasse  6 nehmen, oder kann hier auch die jetzige Steuerklasse 1 verwendet werden. Bei Steuerklasse 6 ist ja ein sehr hoher Abzug gegeben. Vielleicht kann ich hier eine dementsprechende informative Antwort bekommen - Danke --
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#2

Ich sehe hier keine Möglichkeit. Der Ausgleich findet dann im Jahreslohnsteuerausgleich statt.
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