Umfrage: Finden Sie es richtig, dass das Einkommen aus Bettelei auf das Hart IV angerechnet wird ?
Ja, das Einkommen ist anzurechnen.
Nein, Hartz IV ist in voller Höhe auszuzahlen.

Sozialamt Göttingen kürzt Bettler das Hartz IV
#1

(...) Ein Sachbearbeiter vom Sozialamt passierte in der Mittagspause die Stelle, an der Klaus F. bettelte, erkannte den Mann und schaute dann - nicht nur einmal - ganz genau hin. In einem Brief vom Fachbereich Soziales der Stadt Göttingen konnte F. später lesen: "In den letzten Tagen habe ich Sie mehrfach gesehen, wie Sie vor dem ******-Supermarkt (. . .) gebettelt haben. Zuletzt lagen am 3.1. 2009 in der Mittagszeit circa sechs Euro und heute gegen 13 Uhr etwa 1,40 Euro in einer Blechdose." Der pflichtgetreue Staatsdiener rechnete die Beträge hoch und kündigte an: "Ich beabsichtige daher, (. . .) einen Betrag von 120 Euro als Einkommen durch Betteln anzurechnen." Künftig werde Herr K. nur noch 231 Euro Unterstützung aus Hartz IV monatlich erhalten. (...)

Aufgrund des Drucks des niedersächsischen Sozialministeriums, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und weiterer Stellen hat die Stadt Göttingen den Bescheid inzwischen korrigiert.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/452381/418/28...unten.html
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