Sonderzahlungen bei Wechsel von Kommune zum Land
#1

Ich habe bis einschließlich September 2020 mein Gehalt durch den TVÖD VKA (Kommune) erhalten. 

Für Oktober 2020 habe ich kein Gehalt bekommen.

Seit dem 01. November 2020 bin ich Angestellte beim Land (TVÖD-L).

Heißt das jetzt für mich, dass ich die Corona-Sonderzahlung nicht bekomme, nur weil ich im Oktober 2020 kein Arbeitsverhältnis hatte?! Ich habe den 1. Lockdown genauso mitgemacht...  Dann sollen die bitte etwas an Ihren Kündigungsfristen im TVÖD ändern. 3 Monate zum Quartalsende. Hieß für mich: kündigen bis zum 30.06. und Austritt zum 01.10.

Dass ich das Weihnachtsgeld von meiner neuen Arbeitsstelle nur für 2/12 bekomme verstehe ich. Aber mir ist nicht klar, warum ich von meiner alten Arbeitsstätte kein Weihnachtsgeld mehr erhalten soll?? Meiner Meinung nach sollte ich es dort auch anteilig für 9/12  Monate erhalten... 

Was meint ihr?
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#2

Es gilt das was tariflich regelt ist. Wenn zum 1.10. kein Arbeitsvertrag im TVöD bestand, besteht kein Anspruch auf Corona-Sonderzahlung. Kein Anspruch auf 9/12 Sonderzahlung nach TVöD da kein Arbeitsverhältnis am 1.12.
Wenn dir die tariflichen Regelungen nicht gefallen müsstest du abweichende Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag aushandeln. Das wird allerdings im öffentlichen Dienst in der Regel nicht erfolgreich sein.
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