Sonderzahlung nach § 20 TVöD als Geringverdiener
#1

Hallo, ich habe seit 40 Jahren in Vollzeit im selben Betrieb gearbeitet und Anspruch auf die Sonderzahlung gehabt. Seit August 2022 bekomme ich Rente und habe noch bis Ende Oktober in Vollzeit weiter gearbeitet im selben Betrieb. Ich bin dort seit dem 01. November auch noch bis jetzt als Geringverdiener beschäftigt, habe aber laut Personalabteilung keinen Anspruch mehr auf die Sonderzahlung nach § 20 TVöD. Wie ist das rechtlich richtig? Ich würde mich sehr über eine positive Antwort freuen.
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#2

Findet der TVöD auf das Arbeitsverhältnis weiterhin Anwendung?
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#3

Welche Sonderzahlung?
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