Ich bin seit 11/22 AU und nun bis 09.06.23 in stufenweiser Wiedereingliederung. Also ab 10.6.23 wieder arbeitsfähig. Erhalte ich daher die Einmalzahlung von 1240 €?
Soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind - Ja. Selbst ohne Aufnahme der Tätigkeit ab 10.6.23 könnte ein Anspruch bestehen, wenn schon einige Zeit beim Arbeitgeber beschäftigt...