Sonderzahlung im 06/23
#1

Ich bin seit 11/22 AU und nun bis 09.06.23 in stufenweiser Wiedereingliederung. Also ab 10.6.23 wieder arbeitsfähig. Erhalte ich daher die Einmalzahlung von 1240 €?
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#2

Soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind - Ja. Selbst ohne Aufnahme der Tätigkeit ab 10.6.23 könnte ein Anspruch bestehen, wenn schon einige Zeit beim Arbeitgeber beschäftigt...
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