Sonderzahlung TV-V
#1

Hallo Zusammen,

kann ein Arbeitergeber, der den TV-V anwendet, auch weniger als 100% des Oktober Monatsgehalts zahlen.
Frage deshalb, da mein Arbeitgeber 80% des Oktober Monatsgehalts anwendet. 

Gruß
Herbert
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#2

Soweit der TV-V umfassend Anwendung findet (z.B. durch arbeitsvertragliche Regelung) wäre weniger als 100% nicht zulässig. (Soweit das ganze Jahr beschäftigt)
Soweit eine Teilzahlung schon vorher erfolgt kann der Auszahlungsbetrag mit dem Novembergehalt entsprechend geringer sein.
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