Sonderzahlung November
#1

Wie werden Mehrstunden bei Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt?
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#2

Maßgeblich ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September des Jahres zusteht.

Bei der Bemessungsgrundlage sind grundsätzlich alle Entgeltbestandteile zu berücksichtigen, d. h.
- das Tabellenentgelt,
- alle laufenden Entgeltbestandteile, unabhängig davon, ob sie in Monatsbeträgen festgelegt sind (sog. ständige Entgeltbestandteile) oder nicht (sog. unständige Entgeltbestandteile), und

- übertarifliche oder außertarifliche Entgeltbestandteile, soweit diese einzelvertraglich vereinbart sind.
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