Sonderurlaub nach §28 TVöD
#1

Wie verhält es sich, wenn man  einen längeren Zeitraum im Ausland verweilen möchte? 
Fällt das auch unter die Regelung des §28? Oder haben Angestellte dann kein Anrecht auf Urlaub ohne Bezüge?
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#2

"Fällt das auch unter die Regelung des §28?"
Es es kann unter § 28TVöD fallen.

"Oder haben Angestellte dann kein Anrecht auf Urlaub ohne Bezüge?"
Es besteht kein Anspruch. Es ist eine Kann-Regelung. Man muss also mit dem Arbeitgeber darüber sprechen.
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#3

Guten Morgen, oh, das hatte ich tatsächlich übersehen. Vielen lieben Dank für die Info.
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