19.05.2023, 02:54
Wie verhält es sich, wenn man einen längeren Zeitraum im Ausland verweilen möchte?
Fällt das auch unter die Regelung des §28? Oder haben Angestellte dann kein Anrecht auf Urlaub ohne Bezüge?
Fällt das auch unter die Regelung des §28? Oder haben Angestellte dann kein Anrecht auf Urlaub ohne Bezüge?