Sonderurlaub Beamter NRW bei Fortbildung Fernstudium nicht-konsekutiver Master
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014 in die Runde!

Ich bin Beamter im gehobenen Dienst in NRW und Sachbearbeiter im Sozialen Bereich. Ich habe an der FHöV Verwaltungswissenschaften studiert und mit einem Diplom abgeschlossen.

Ich beginne im Oktober 2012 ein Fernstudium an einer Uni in Rheinland-Pfalz. Das Studium ist nicht-konsekutiv (ist ein BWL - Master, hat also nichts mit dem Erststudium zu tun).

Als Beamter unterliege ich der Sonderurlaubsverordnung, die ja grundsätzlich auch den Spielraum bietet, für berufliche Fortbildung fünf Tage Sonderurlaub pro Jahr zu bekommen.

Meine Fragen an die Personalspezialisten und/oder Leidensgenossen mit ähnlicher Problemstellung:

1. Ist der Sonderurlaub nur für konkrete Veranstaltungen zu beantragen oder besteht auch die Möglichkeit einer Gewährung für die Prüfungsvorbereitung oder die Bearbeitung von Einsendeaufgaben?

2. Spielt es für die Gewährung des Sonderurlaubs eine Rolle, dass das Studium nicht-konsekutiv ist, somit nicht auf dem Verwaltungswissenschaftlichen Erststudium aufbaut?

Ich danke Euch schon jetzt für die Hilfen und Ihre Mühen!

Viele Grüße
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