23.04.2019, 13:34
lt. § 29 AzUVO stehen jedem Beamten 10 Sonderurlaubstage für die Erkrankung eines Kindes zu.
Bei einer "Beamtenehe" im selben LRA, steht dies dann jedem Ehepartner zu oder nur insgesamt 10 Tage?
Und wenn ja bzw nein, gibt's es da eine eindeutige Fundstelle?
Bei einer "Beamtenehe" im selben LRA, steht dies dann jedem Ehepartner zu oder nur insgesamt 10 Tage?
Und wenn ja bzw nein, gibt's es da eine eindeutige Fundstelle?